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Ist die Software durch das Finanzamt anerkannt? |
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Für das Führen eines Fahrtenbuches gibt es vom Finanzamt keine Unterscheidung, ob mit Software oder manuell. Lediglich die Forderung, dass das Fahrtenbuch keine nachträglichen Manipulationen zulassen darf, ist gegeben. Wenn die Fahrten in unserem Fahrtenbuch erfasst worden sind können fahrten nur Storniert und nicht mehr gelöscht werden. Bei einem Storno wird die ursprünglich erfasste Fahrt nur durchgestrichen.
Wenn Sie ihre Fahrten monatlich ausdrucken und den Ausdruck unterschreiben, können ab diesem Zeitpunkt die Fahrten nicht mehr manipuliert werden, da im Ausdruck alle Kilometer lückenlos dokumentiert werden, somit die Anforderung des Finanzamtes erfüllt und das von Ihnen geführte Fahrtenbuch wird anerkennungsfähig.
Bisher haben wir nur positive Rückmeldungen unserer Kunden bezüglich der Anerkennung erhalten. Daher bestätigt dies die Anerkennung unserer Software. |
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