Allgemeine Geschäftsbedingungen | |
| Diese Software-Lizenzvereinbarung wird abgeschlossen zwischen der Firma Krämer IT Solutions GmbH, Koßmannstr. 7, 66571 Eppelborn, als Lizenzgeber, und Ihnen als Kunden und Lizenznehmer. |
| I. Vertragsabschluß |
| Die Berechtigung zur Nutzung der Software KFZ-Fahrtenbuch und der Begleitmaterialien wird ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Lizenzbestimmungen erteilt. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung ganz oder teilweise nicht einverstanden sind, müssen Sie die Software mit allen Begleitmaterialien (Lizenzmaterial) ungeöffnet an den Vertreiber zurückschicken; Sie erhalten dann die Lizenzgebühr zurückerstattet. Wenn Sie die Verpackung öffnen, bekunden Sie damit die Annahme dieser Software- Lizenzvereinbarung. |
| II. Vertragsgegenstand |
| 1. Die Firma Krämer IT Solutions GmbH gewährt Ihnen ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Recht, das Softwareprogramm KFZ-Fahrtenbuch zu den Bedingungen dieser Vereinbarung auf einem einzelnen Computer zu nutzen. |
| 2. "Nutzen" im Sinne dieser Vereinbarung ist jedes dauerhafte oder vorübergehende ganze oder teilweise Vervielfältigen ( Kopieren) durch Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern von Programmen zum Zwecke ihrer Ausführung und der Verarbeitung der darin enthaltenen Datenbestände auf einem einzelnen Computer. Hierzu gehört auch die Ausführungen der genannten Handlungen zum Zwecke der Beobachtung, Untersuchung oder zum Test. |
| 3. Die Zahl der gleichzeitigen Benutzer oder Benutzungen des Softwareprogramms darf die Zahl der Programme nicht übersteigen, für die sie eine Lizenz erworben und die darauf entfallenden Gebühren bezahlt haben. Sie benötigen also eine oder mehrere weitere Lizenzen, wenn |
| - KFZ-Fahrtenbuch von einer Person an zwei Computern gleichzeitig eingesetzt wird; |
| - KFZ-Fahrtenbuch von einer weiteren Person genutzt wird, unabhängig davon, ob diese Person KFZ-Fahrtenbuch auf einen weiteren Computer einsetzt oder auf einen Computer, auf dem KFZ-Fahrtenbuch bereits installiert ist; |
| - KFZ-Fahrtenbuch innerhalb eines Netzwerkes oder auf einem Server installiert wird, |
| III. Schutz des Lizenzmaterials |
| 1. Unbeschadet der gem. Ziff. 2 dieser Vereinbarung eingeräumten Nutzungsrechte behält die Krämer IT Solutions GmbH alle Rechte am Lizenzmaterial einschließlich aller von Ihnen hergestellten Kopien oder Teilkopien desselben. |
| 2. Sie sind verpflichtet, die im Lizenzmaterial enthaltenen Schutzvermerke, wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert beizubehalten sowiein alle von Ihnen hergestellten vollständigen oder teilweisen Kopien von maschinenlesbarem Lizenzmaterial in unveränderter Form zu übernehmen. |
| 3. Sie sind ferner verpflichtet, über die von Ihnen hergestellten Kopien oder Teilkopien von maschinenlesbarem Lizenzmaterial Buch zu führen und sie an einem sicheren Ort aufzubewahren sowie auf Anfrage hierüber Auskunft zu erteilen. Informationen, die Sie im Rahmen der Durchführung dieser Vereinbarung erhalten, sind streng vertraulich zu behandeln. |
| 4. Sie verpflichten sich, das Lizenzmaterial ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Firma Krämer IT Solutions GmbH weder im Original noch in Form von vollständigen oder teilweisen Kopien Dritten zugänglich zu machen. |
| Bei einer Nutzung der Software in einem Unternehmen gilt dies auch für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Veräußerung oder Auflösung des Unternehmens. Als Dritte gelten nicht Arbeitnehmer des Unternehmens oder sonstige Personen, die sich zur vertragsgemäßen Nutzung des Lizenzmaterials in dem Unternehmen aufhalten. Sie haben diese Personen auf diese Vereinbarung und Ihre darin enthaltenen Verpflichtungen hinzuweisen und sie in gleichem Umfang zu verpflichten. |
| 5. Vor der Vernichtung, dem Verkauf oder sonstigen Weitergabe von maschinenlesbaren Aufzeichnungsträgern, Datenspeichern oder Datenverarbeitungsgeräten müssen Sie darin gespeichertes Lizenzmaterial vollständig löschen. |
| 6. Sie sind nicht berechtigt, Ihre Rechte aus dieser Vereinbarung ganz oder teilweise Dritten zu übertragen oder diesen entsprechende Nutzungsrechte einzuräumen; insbesondere dürfen Sie auch keine Unterlizenz an dem Programm KFZ-Fahrtenbuch erteilen. |
| IV. Gewährleistung |
| 1. Es wird darauf hingewiesen, dass es nach den derzeitigen Stand Technik nicht möglich ist, Programme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Die Firma Krämer IT Solutions GmbH leistet Gewähr dafür, dass das Programm im |
| 2. Die Firma Krämer IT Solutions GmbH gewährleistet, dass das Originalprogramm auf einem geprüften Datenträger ordnungsgemäß aufgezeichnet ist. |
| 3. Erweist sich das Softwareprogramm KFZ-Fahrtenbuch als nicht brauchbar im Sinne von Ziff. IV. 1. oder als fehlerhaft im Sinne von Ziff. IV. 2. , erfolgt innerhalb einer sechsmonatigen Gewährleistungsfrist, die mit Auslieferung des Lizenzmaterials an den Kunden beginnt, eine Rücknahme des überlassenen Lizenzmaterials durch den Vertreiber und ein Austausch gegen neues Lizenzmaterial gleichen Titels. Erweist sich auch dieses als nicht brauchbar im Sinne von Ziff. IV. 1. oder als fehlerhaft im Sinne von Ziff. IV. 2. und gelingt es der Firma Krämer IT Solutions GmbH nicht, die Brauchbarkeit mit angemessenem Aufwand und innerhalb eines angemessenen Zeitraums herzustellen, haben Sie nach Ihrer Wahl das Recht auf Minderung der Lizenzgebühr oder Rückgabe des Lizenzmaterials gegen Rückerstattung der Lizenzgebühr. |
| 4. Eine weitergehende Gewährleistungspflicht besteht nicht. Insbesondere besteht keine Gewährleistung dafür, dass das Softwareprogramm KFZ-Fahrtenbuch Ihren individuellen Anforderungen genügt. Sie tragen die alleinige Verantwortung für Auswahl, Installation und Nutzung sowie für die damit beabsichtigten Ergebnisse. |
| V. Haftung |
| 1. Die Firma Krämer IT Solutions GmbH haftet unabhängig vom Rechtsgrund für Schäden, die durch von ihr zu vertretende schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht werden. Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen die Firma Krämer IT Solutions GmbH bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, unterbliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet die Firma Krämer IT Solutions GmbH nur insoweit, als ein solcher Verlust auch durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. |
| 2. Die in Ziff. V. 1. genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen, und für eventuelle Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes. |
| VI. Rechtssicherheit / Datenschutz |
| 1. Die Firma Krämer IT Solutions GmbH übernimmt keine Gewähr für die Anerkennung der mit der Software KFZ Fahrtenbuch geführten Auszeichnungen durch das Finanzamt. Insbesondere wird keine Haftung für etwaige Ersatzansprüche aufgrund von Steuerlichen Nachteilen oder ähnlichem übernommen. Der Kunde allein ist durch das Führen und Erfassen eines Fahrtenbuch es verantwortlich. |
| 2. Zum Zwecke der Programmoptimierung überträgt das KFZ Fahrtenbuch in regelmäßigen Abständen Informationen über auftretende Fehler und Verhaltens- und Benutzergewohnheiten ins Internet. Der Kunde erklärt sich durch die Annahme dieser Lizenzvereinbarung ausdrücklich mit dieser Datenübertragung einverstanden. Die Firma Krämer IT Solutions GmbH versichert jedoch dass keine sensitiven oder unter das Datenschutzgesetz fallenden Daten übermittelt werden. Ebenso wird bestätigt, dass diese Informationen nur zum internen Optimierungen verwendet werden und auch nicht an dritte weitergegeben werden. |
| VII. Vertragsbeendigung |
| 1. Die Lizenzvereinbarung und damit das Recht zur Benutzung des Softwareprogramms KFZ-Fahrtenbuch endet mit der Einstellung der Nutzung von KFZ-Fahrtenbuch, ferner bei einem Verstoß gegen Ihre in Ziff. II. niedergelegten Pflichten, insbesondere also bei einer vertragswidrigen Nutzung oder Verwertung des Programms. |
| 2. Sie sind verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung dieser Vereinbarung das Lizenzmaterial und alle Kopien hiervon zu vernichten und dies gegenüber der Firma Krämer IT Solutions GmbH schriftlich zu bestätigen. Mit einer vorherigen schriftlichen Zustimmung der Firma Krämer IT Solutions GmbH sind Sie berechtigt, eine Kopie des Programms für Archivzwecke aufzubewahren. |
| VIII. Sonstiges |
| 1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung dieser Formvorschrift. |
| 2. Sollten eine oder mehrere Bedingungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Regelung treten, die dem wirtschaftlich angestrebten Erfolg in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend im Falle einer Vertragslücke. |
| 3. Für den kaufmännischen Geschäftsverkehr wird als Erfüllungsort Eppelborn und als Gerichtsstand für alle mit dieser Lizenzvereinbarung in Zusammenhang stehenden Ansprüche wird das Amtsgericht Ottweiler / Saar vereinbart. |