Alles was Sie zur Hauptuntersuchung wissen müssen

Fahrtenbuchauflage

Hauptuntersuchung – die Voraussetzung für die Prüfplakette

Damit die Sicherheit auf deutschen Straßen gewährleistet werden kann, ist seit dem 1. Dezember 1951 jedes Fahrzeug mit einem amtlichen Kennzeichen in Deutschland dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Hauptuntersuchung (HU) inkl. Abgasuntersuchung (AU) vornehmen zu lassen. Dabei wird das Fahrzeug auf Verkehrstüchtigkeit und auf Erfüllung von Sicherheitsstandards geprüft. Ist die Sicherheitsprüfung erfolgt und erfüllt das Auto alle vorgeschriebenen Kriterien, wird eine runde HU-Plakette auf dem hinteren amtlichen Kennzeichen angebracht. Auf dieser Plakette finden Sie die Frist Ihrer nächsten Hauptuntersuchung.

Wie das alles genau funktioniert und was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie in den weiteren Punkten.

 

Abgasuntersuchung (AU) – Was war das noch gleich?

Der Nachweis der durchgeführten AU erfolgte bis Ende 2009 durch eine sechseckige Prüfplakette auf dem vorderen KFZ-Kennzeichen. Im Jahr 2010 wurde die Abgasuntersuchung als gesonderte Prüfung aufgehoben und ist seitdem ein Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU). Aus diesem Grund ersetzt die allgemeine Prüfplakette die sechseckige Plakette auf dem vorderen Kennzeichen. Jedoch wird für die AU eine Extra-Bescheinigung ausgestellt, die auf Anforderung zuständigen Personen zu übergeben ist. In dafür anerkannten Werkstätten, kann die AU auch schon vor der HU vorgenommen werden. Die Abgasuntersuchung darf dann jedoch zum Zeitpunkt der Hauptuntersuchung höchstens zwei Monate vergangen sein (monatsgenau).

 

Wer ist für die Hauptuntersuchung (HU) zuständig?

Für die fristgerechte Vorführung zur HU ist der Fahrzeughalter zuständig, welcher auch die Kosten für die HU tragen muss.

Anschließend wird die Prüfung an einer Prüfstelle, einem Prüfstützpunkt oder beim Fuhrpark einer Firma durchgeführt. Diese Prüfung dürfen nur amtlich anerkannte Sachverständige, Prüfer oder Prüfingenieure vornehmen.

Hierzu zählen folgende Prüforganisationen:

  • TÜV (Technische Überwachungsverein)
  • KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger)
  • DEKRA (Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein)
  • GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung)

 

Welche Papiere müssen Sie für den Termin mitbringen?

Für den Termin müssen sie lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (falls das Fahrzeug noch nicht zugelassen ist, die Zulassungsbescheinigung Teil 2) und bei technischen Änderungen müssen noch die entsprechenden Unterlagen und Nachweise mitgebracht werden. Das war‘s auch schon.

 

Was beinhaltet die Hauptuntersuchung?

Bei der Hauptuntersuchung wird sichergestellt, dass Ihr Fahrzeug keine Sicherheitsmängel aufweist und sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann. Somit wird eine gesamte Sicht-, Funktions-, und Wirkungsprüfung aller für den sicheren Betrieb des Fahrzeuges relevanten Komponenten durchgeführt, sowie auf die Vorschriftsmäßigkeit gemäß StVZO geprüft.

Hierzu zählen alle Bauteile des Fahrzeugs:

  • Motor
  • Auspuff
  • Lenkung
  • Reifen
  • Kraftstoffanlage
  • Licht
  • Fahrwerk
  • Aufhängung
  • Bremsen
  • Karosserie
  • Tuningteile

 

Die Hauptuntersuchung ist abgeschlossen – wie geht’s weiter?

Ist die Hauptuntersuchung durchgeführt und Ihr Auto entspricht den gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien für die Verkehrssicherheit, erhalten Sie eine neue Plakette auf dem hinteren amtlichen Kennzeichen des Fahrzeuges. Werden erhebliche Mängel festgestellt, so ist der Halter des PKW dazu verpflichtet, binnen einer Frist von 1 Monat, die Mängel beheben zu lassen und das Fahrzeug zu einer Nachuntersuchung vorzuführen.

Der Untersuchungsbericht muss anschließend bis zu dem nächsten fälligen Termin aufbewahrt werden.

 

Wann ist Ihre HU fällig?

Grundsätzlich müssen alle in Deutschland zugelassenen KFZ Fahrzeuge regelmäßig der HU unterzogen werden. Ausnahmen gibt es für Fahrzeuge der Bundeswehr sowie der Bundespolizei, da sie separat geprüft werden. Darüber hinaus entfällt die HU-Pflicht für Oldtimer.

Nach der Erstzulassung müssen PKWs erst nach 35 Monaten zur HU.

Alle zwei Jahre zur HU müssen:

  • PKW
  • Motorräder/Krafträder
  • LKW bis 3,5 t
  • Anhänger bis 3,5 t
  • Wohnmobile bis 3,5 t
  • Wohnmobile bis 7,5 t in den ersten 6 Jahren

 

Jedes Jahr zur HU müssen:

  • LKW über 3,5 t
  • Anhänger über 3,5 t
  • Wohnmobile über 3,5 t
  • Taxis und Mietwagen

 

Die Bedeutung der Prüfplakette

Grundsätzlich gilt, nur mit einer gültigen Plakette ist Ihr Auto in deutschen Straßenverkehr zulässig.

Auf dieser Plakette befindet sich der Monat und das Jahr des Fristablaufs. Dies können Sie wie folgt erkennen:

 

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Die Prüfplakette enthält Zahlen von eins bis zwölf. Die Zahl, die auf der 12-Uhr-Stellung steht, zeigt den Monat an, in welchem die HU durchgeführt werden muss. Die Farbe der Plakette gibt das Jahr an, denn für jedes Jahr gibt es eine neue Farbe.

 

Sie haben die HU überzogen – was nun?

Sie kommen beispielsweise in eine Verkehrskontrolle und es fällt auf, dass Sie Ihre HU überzogen haben – das ist vorerst kein Grund zur Panik. Überzieht man die HU, so muss mit einem Bußgeld gerechnet werden. Nach 8 Monaten droht dann allerdings nicht nur eine Strafe, sondern auch noch ein Punkt in Flensburg. Weitere Nachteile für das Überziehen, können bei Ihrer Versicherung entstehen, sollte Ihr Fahrzeug in einen Unfall verwickelt werden.

 

Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Die Kosten für die Hauptuntersuchung sind unterschiedlich und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Es ist sowohl die Fahrzeugart und das Gesamtgewicht entscheidend, als auch das Bundesland und die Prüforganisation. Vergleichen Sie hier am besten die Preise, sollten sich mehrere Anbieter in Ihrer Nähe befinden. Die Preise liegen jedoch in einem überschaubaren Bereich.

 

Viele weitere und interessante Informationen im Rahmen der Hauptuntersuchung, finden Sie im §29 – Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

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