Jedes Jahr im Winter freuen wir uns auf ihn – den ersten Schneefall! Wann er kommt, wissen wir zwar nicht, trotzdem sollten wir uns rechtzeitig auf die verändernden Straßenverhältnisse vorbereiten. Sie als Autofahrer sind dafür verantwortlich, sicher durch die kalte Jahreszeit zu kommen und Ihr Auto winterfest zu machen – Sommerreifen sind dabei ein absolutes No-Go! Um Bußgelder, Punkte in Flensburg, vor allem aber Unfälle zu vermeiden, haben wir Ihnen den Bußgeldkatalog für den Winter zusammengefasst.
Das kosten Verstöße im winterlichen Straßenverkehr
Um die Verkehrssicherheit im Winter zu wahren, werden Verstöße, die teilweise eine echte Gefährdung für den Straßenverkehr bedeuten, mit Bußgeldern, Punkten und sogar Fahrverbot bestraft. In welchem Ausmaß, ist von Fall zu Fall unterschiedlich.
Geschwindigkeitsüberschreitungen im Winter
Für die Überschreitung der Geschwindigkeit bei Schneefall und eingeschränkter Sichtweite auf unter 50 m bestehen folgende Strafen:
Innerorts:
bis 20 km/h = 80 € / 1 Punkt /
21 km/h – 25 km/h = 80 € / 1 Punkt / 1 Monat Fahrverbot
26 km/h – 30 km/h = 100 € /1 Punkt / 1 Monat Fahrverbot
31 km/h – 40 km/h = 160 € / 2 Punkte / 1 Monat Fahrverbot
41 km/h – 50 km/h = 200 € / 2 Punkte / 1 Monat Fahrverbot
51 km/h – 60 km/h = 280 € / 2 Punkte / 2 Monate Fahrverbot
61 km/h – 70 km/h = 480 € / 2 Punkte / 3 Monate Fahrverbot
Über 70 km/h = 680 € / 2 Punkte / 3 Monate Fahrverbot
Außerorts:
Bis 25 km/h = 80 € / 1 Punkt
26 km/h – 30 km/h = 80 € / 1 Punkt / 1 Monat Fahrverbot
31 km/h – 40 km/h = 120 € / 1 Punkt / 1 Monat Fahrverbot
41 km/h – 50 km/h = 160 € / 2 Punkte / 1 Monat Fahrverbot
51 km/h – 60 km/h = 240 € / 2 Punkte / 1 Monat Fahrverbot
61 km/h – 70 km/h = 440 € / 2 Punkte / 2 Monate Fahrverbot
Über 70 km/h = 600 € / 2 Punkte / 3 Monate Fahrverbot
Winterreifenpflicht bei Glatteis oder Schnee
Wer bei Glatteis oder Schnee mit Sommerreifen fährt, gefährdet nicht nur den gesamten Straßenverkehr, sondern muss auch mit Bußgeldern rechnen.
Alleine Das Fahren ohne Winterreifen bei Eis und Schnee reicht aus, um ein Bußgeld von 60 € bezahlen zu müssen. Kommen dann noch Behinderungen, Gefährdungen oder Sachbeschädigungen hinzu, kann sich diese Strafe auf 120 € erhöhen. Ein Punkt in Flensburg wird in allen Fällen eingetragen.
Sorgen Sie rechtzeitig für die richtige Bereifung Ihres Fahrzeuges, um sich selbst und andere Autofahrer nicht zu gefährden und unnötige Bußgelder zu vermeiden.
Eingeschränkter Sicht drohen Bußgelder
Ausgeschaltetes Abblendlicht oder Sichtbehinderung durch Schnee auf der Frontscheibe sind klare Verstöße im winterlichen Straßenverkehr.
Wer das Abblendlicht innerorts nicht eingeschaltet hat, obwohl die Sicht durch Schneefall behindert ist, zahlt 25 € Bußgeld. Hat der Fahrer eine Sachbeschädigung verursacht, erhöht sich der Betrag auf 35 €.
Außerorts liegt die Strafe, je nach Art der Gefährdung und Sachbeschädigung, zwischen 60 € und 90 €. Außerorts wird das Vergehen außerdem mit einem Punkt in Flensburg bestraft.
Wer seine Frontscheibe nicht ordentlich freikratzt, muss mit 10 € Bußgeld rechnen.
Sonstige Verstöße im Winter
Wer will nicht morgens in ein gemütliches, vorgewärmtes Auto einsteigen?
Achtung: Das Auto warmlaufen lassen gilt als Verstoß und wird mit 80 € Bußgeld bestraft.
Auch wer sein Autodach nicht von Schnee befreit, muss ein Bußgeld in Höhe von 25 € bezahlen.
Ein zugeschneites Kennzeichen verursacht eine Geldstrafe von 5 €.
So machen Sie Ihr Fahrzeug wintersicher!
Auf Eiskratzer, Frostschutz, Winterreifen und Eisspray sollten Sie auf keinen Fall verzichten!
Die Regel für den Reifenwechsel lautet ja bekanntlich von O bis O (Ostern bis Oktober – Oktober bis Ostern). Um ganz sicher zu gehen, legen Sie doch einfach die gesamte Winterausrüstung bereits beim Reifenwechsel in das Auto – so sind Sie auf alle Wetterverhältnisse vorbereitet!