Verstöße gegen die stvo werden ab 09. November teurer! Anfang des Monats hat der Bundesrat beschlossen, die Geldbuße für Falschparker, Raser und Verweigerer von Rettungsgassen zu erhöhen. Mit welchen Strafen Verkehrssünder in Zukunft rechnen müssen, erfahren Sie hier.
Höheres Verwarnungsgeld bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
Die Regel bleibt dieselbe, das Bußgeld wird teurer. Wer sowohl innerorts als auch außerorts schneller unterwegs ist als es die stvo erlaubt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Der neue Bußgeldkatalog ab November verdoppelt das Bußgeld, welches bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 16 bis zu 20 km/h anfällt.
Die neue Verordnung sieht also vor, Geschwindigkeitsüberschreitungen in dieser Höhe innerorts mit 70 Euro statt 35 Euro und außerorts mit 60 statt 30 Euro zu bestrafen. Punkte in Flensburg werden aber, wie bisher, erst ab einer Überschreitung von 21 km/h vergeben.
Für Raser fällt der Bußgeldbescheid in Zukunft allerdings um einiges teurer aus. Wer zum Beispiel die 50er Zone mit etwa 95 km/h durchquert, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 400 Euro rechnen. Fahrverbote können weiterhin ab einer Überschreitung von 31 km/h innerorts und 41 km/h außerorts verteilt werden.
Parkverstöße sind keine Kavaliersdelikte mehr
Falschparker aufgepasst: parkt Ihr Eure Fahrzeuge auf unzulässigen Stellplätzen, müsst Ihr in Zukunft mehr Bußgeld zahlen.
Parken im Halte- oder Parkverbot erhöht sich zukünftig von 15 auf 25 Euro Verwarnungsgeld. Wer sein Auto unberechtigt auf einem Schwerbehindertenparkplatz parkt, zahlt ab November 55 Euro Bußgeld.
Teuer wird es für Autofahrer auch, wenn Feuerwehrzufahrten blockiert und Rettungsfahrzeuge behindert werden. Dies wird mit 100 Euro Verwarnungsgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet. Ebenfalls einen Punkt und 80 Euro Bußgeld kostet es, wenn Geh- oder Radwege länger als eine Stunde blockiert und somit die entsprechenden Verkehrsteilnehmer behindert werden.
Der neue Bußgeldkatalog hält auch Bußgeldbescheide für in der zweiten Reihe parkende Fahrzeuge bereit. Diese zahlen in Zukunft 55 Euro. Neu ist auch die Regel für das Parken auf Parkplätzen, die für E-Autos oder Car-Sharing Fahrzeuge reserviert sind. Bei Missachtung gilt ein Bußgeld von ebenfalls 55 Euro.
Harte Strafe für Egoisten
Das Missachten einer Rettungsgasse ist nicht nur ein extrem gefährlicher, sondern auch egoistischer Verkehrsverstoß. Laut aktuellem Bußgeldkatalog wird dies mit 200 Euro Bußgeld und zwei Punkten in Flensburg bestraft.
Die Änderungen ab November sehen künftig zusätzlich einen Monat Fahrverbot vor.
Werden andere Verkehrsteilnehmer oder Rettungsfahrzeuge behindert, kann das Bußgeld auf 320 Euro steigen.
Achtung: Auch Fußgänger haben Vorfahrt
Wer im Straßenverkehr Menschenleben gefährdet, wird zukünftig mit härteren Sanktionen bestraft. Sowohl Autofahrer als auch Radfahrer, die beim Abbiegen Fußgänger gefährden, müssen mit einem Bußgeld rechnen. Für Autofahrer wird die Strafe bei 140 Euro statt aktuell 70 Euro liegen. Außerdem wird ein Punkt in Flensburg angerechnet und die Fahrerlaubnis für einen Monat entzogen. Radfahrer werden mit 70 Euro und ebenfalls einem Punkt bestraft.
Noch mehr abschrecken vor Verkehrssünden ist das Ziel der Änderungen im Bußgeldkatalog. Der ADAC fordert im Zuge dessen allerdings mehr Kontrollen an den Gefahrenorten, um die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, zu erhöhen. So soll die Risikobereitschaft der Autofahrer gelindert werden und mehr Sicherheit im Straßenverkehr herrschen.