Viele Unternehmen wollen die Wertschätzung für ihre Mitarbeiter durch Dienstwagen zum Ausdruck bringen und gleichzeitig von einem professionellen, einheitlichen Erscheinungsbild profitieren. Im Namen des Umweltschutzes entscheiden sich immer mehr Betriebe für Elektroautos als Dienstwagen. Diese bringen viele Vorteile mit sich. So ist die Versteuerung günstiger und es gibt zahlreiche Förderungen durch die Bundesregierung. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass für Plug-in-Hybride Sonderregelungen gelten, durch die sie sich von den reinen Elektroautos unterscheiden.
Wenn ein Mitarbeiter einen Dienstwagen gestellt bekommt, der auch für private Fahrten genutzt werden kann, handelt es sich um einen sogenannten geldwerten Vorteil. Dieser muss in Deutschland versteuert werden. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder wird ein Fahrtenbuch geführt, in dem private Fahrten von geschäftlichen Fahrten ganz klar unterschieden werden. Alternativ kann eine pauschale Versteuerung erfolgen. Dies geschieht meist über die 1%-Regelung. Hier müssen die Mitarbeiter ein Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als Steuer bezahlen und eine Pauschale für jeden gefahrenen Kilometer.
Bei Elektroautos als Dienstwagen ist diese Versteuerung deutlich geringer. Hier müssen lediglich 0,5 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs an Steuern bezahlt werden. Somit haben die Nutzer deutlich mehr Geld zur Verfügung und profitieren stärker von ihrem Dienstwagen. Mit dieser Maßnahme versucht die Bundesregierung den Kauf von Elektroautos anzukurbeln, da die selbstgesteckten Ziele noch in weiter Ferne liegen.
Für Fahrzeuge im Allgemeinen und für Dienstwagen im Speziellen ist es wichtig, dass diese bestmöglich durch eine Versicherung abgesichert sind. Hierdurch ist sichergestellt, dass bei einem Unfall oder bei einem anderen Schaden klar geregelt ist, wer für die Kosten aufzukommen hat. Um bei der Zulassung eines Wagens nachweisen zu können, dass das Auto einen ordnungsgemäßen Versicherungsschutz besitzt, gibt es die sogenannte eVB Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer).
Die eVB Nummer hat in ganz unterschiedlichen Bereichen Relevanz. Neben einer Bestätigung des reinen Versicherungsschutzes geht es auch darum, für eine größtmögliche Transparenz und Sicherheit bei Fahrzeugkäufen und Fahrzeugverkäufen zu sorgen. Wenn eine Probefahrt mit einem Wagen gemacht wird, muss auch hier ein zuverlässiger Versicherungsschutz bestehen. Hierbei ist es unabhängig, ob eine einzelne Fahrt erfolgt oder mehrere. Eine Übersicht von Fragen und Antworten zur evB Nummer hilft dabei, sich zu der Thematik einen bestmöglichen Überblick zu verschaffen.
Die Bundesregierung hat sich selbst das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf die deutschen Straßen zu bringen. Von diesem Ziel ist man aktuell noch sehr weit entfernt, da noch nicht einmal 100.000 Elektrofahrzeuge zugelassen sind. Deswegen arbeitet die Bundesregierung jetzt mit verkehrspolitischen Maßnahmen daran, das Defizit auszugleichen und mehr Zulassungen zu bewirken. Zu diesem Zweck bietet sie vielfältige Förderungen für Elektroautos an, die vor allem dann sinnvoll sind, wenn ein Elektroauto als Dienstwagen genutzt wird.
Diese Förderung der Elektromobilität lässt sich die deutsche Bundesregierung einiges kosten. So wird jeder, der sich ein Elektroauto anschafft, für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Gleichzeitig erhält jeder beim Kauf eines solchen Fahrzeugs einen Umweltbonus in Höhe von 4000 €. Das gilt allerdings nur, wenn das ausgewählte Fahrzeug ausschließlich mittels Batterie betrieben wird. E gibt den Bonus aber auch dann, wenn es sich um ein Elektromotor handelt, der mit Wasserstoff angetrieben wird.
Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Unterstützung der Transformation des deutschen Verkehrswesens bleiben hierbei aber noch nicht stehen. So profitieren alle, die sich ein rein elektrisches Fahrzeug anschaffen, von einer Sonderabschreibung zwischen 2020 und 2030 in Höhe von 50% der Anschaffungskosten. Schon heute gibt es Sonderregelungen, die steuerliche Vorteile für Dienstwagen mit sich bringen. Diese auf kurze Zeit angelegten Förderungen sollen jetzt bis 2030 verlängert werden. Nicht zuletzt soll auch das sogenannte Job-Ticket angepasst werden. Das Ziel ist es, mehr Arbeitnehmer dazu zu bewegen, den ÖPNV zu nutzen.
Hybridautos gelten als nicht ganz so umweltfreundlich wie Elektroautos, da sie bei Bedarf auf einen Benzinantrieb umschalten können. Dennoch gibt es auch für solche Fahrzeuge eine Förderung. Das gilt allerdings nur, solange die Batterie der entsprechenden Fahrzeuge von außen aufgeladen werden kann. Zudem spielen die Reichweite und die CO2-Emissionen bei Hybridfahrzeugen als Dienstwagen eine entscheidende Rolle. So muss ein solches Fahrzeug mindestens 40 km Reichweite besitzen oder eine CO2-Emission, die unter 50 g pro Kilometer liegt.
Da Hybridautos unter anderem über einen Elektroantrieb verfügen und somit weniger Schadstoffe ausstoßen als ein Benzinmotor, werden sie von der Bundesregierung ebenfalls gefördert. Die Hybridfahrzeuge werden als Übergangstechnologie angesehen, die den Weg hin zu einer reinen Elektromobilität ebenen. Die Förderung solcher Fahrzeuge liegt bei 3000 €. Somit profitieren sowohl Unternehmen als auch ihre Angestellten von zahlreichen finanziellen Vorteilen bei der Nutzung eines Elektroautos als Dienstwagen und können unter anderem ganz leicht mit dem Firmenwagen Kosten senken.
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