Erhöhung der Kilometerpauschale 2021

Fahrtenbuchauflage

Sie fahren jeden Tag weite Strecken von Ihrer Wohnung zur Tätigkeitsstätte? Dann profitieren Sie ab diesem Jahr von der Erhöhung der Entfernungspauschale. Das bedeutet, dass Sie ab sofort mehr Geld steuerlich geltend machen können. Wie sich der weite Weg zur Arbeit nun endlich für Sie lohnt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

 

Kilometerpauschale 2021: Höhere Sätze – weniger Steuern

Arbeitnehmer mit einem Arbeitsweg von mehr als 20 Kilometer profitieren seit Januar 2021 von einer höheren Pauschale für die Entfernungskilometer. Ab dem 21. Kilometer steigt diese nämlich von 30 Cent auf 35 Cent pro Entfernungskilometer an. Somit ergeben sich höhere Werbungskosten, die beim Finanzamt geltend gemacht werden können. Dies gilt allerdings nur für einfache Strecken, also beispielsweise nur die Fahrt zur Arbeitsstätte. Der Rückweg kann nicht abgesetzt werden.

 

So zahlt sich die neue Regel für Pendler aus

Bis zum 31. Dezember 2023 soll die neue Regel erstmal gelten. Ab 2024 soll die Kilometerpauschale dann sogar auf 38 Cent steigen. Diese Regelung gilt dann vorerst bis 2026.

Fährt ein Arbeitnehmer also an 220 Arbeitstagen im Jahr jeweils 30 Kilometer zur Arbeitsstätte, ergibt sich eine absetzbare Pendlerpauschale von 2.090,00€. Der Betrag ist insgesamt um 70 Euro höher als im Jahr 2020.

 

Vor allem Fernpendler profitieren von höheren Sätzen

Mit steigender Entfernung steigen auch die Fahrtkosten. Aufgrund des Klimaschutzprogrammes steigen die Aufwendungen für Benzin stetig – vor allem Fernpendler, die eine Fahrt zur Arbeit mit dem PKW kaum vermeiden können, sollen mit der Erhöhung der Entfernungspauschale entschädigt werden. Daraus ist zu schließen, dass die Pendlerpauschale selbst demnach keinen Anreiz bietet, auf beispielsweise den Öffentlichen Verkehr, wie Bus oder Bahn, umzusteigen und somit einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Ganz im Gegenteil – der Gesetzgeber will Pendlern einen Ausgleich für die steigenden Kosten für die Fahrt zur Arbeitsstätte, verursacht durch Umweltschutzmaßnahmen, schaffen.

 

Mobilitätsprämie – Die Alternative zur Kilometerpauschale

Ebenfalls neu ab dem Jahr 2021 ist die Mobilitätsprämie für Arbeitnehmer, die keine Lohn- bzw. Einkommenssteuer zahlen. So profitieren auch Geringverdiener bei einem Arbeitsweg von mehr als 20 Kilometer. Diese erhalten nämlich ab dem 21. Kilometer 14 Prozent der erhöhten Pendlerpauschale. Das entspricht 4,9 Cent pro Entfernungskilometer. Die Pauschale wird ebenfalls beim zuständigen Finanzamt beantragt.

 

Gibt es einen Höchstbetrag für die Entfernungspauschale?

Für Fahrten mit dem eigenen PKW ist vom Gesetzgeber kein Höchstbetrag für die Besteuerung festgelegt. Fahren Sie allerdings mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Fahrrad zur Arbeit, liegt die Höchstgrenze bei 4.500 Euro pro Jahr. Auch vom Arbeitgeber bezuschusste Job-Tickets müssen in der Steuererklärung angegeben werden.