Fahrtenbuch richtig nutzen: Was ist ein Umweg?

Fahrtenbuch richtig nutzen: Was ist ein Umweg?

Kennen Sie das? Sie sind morgens spät dran, Sie haben Verschlafen und die Arbeit ruft. Es gibt viele verschiedene Gründe, warum Sie schnell an Ihr Ziel kommen müssen. Doch nicht immer ist der kürzeste Weg auch die schnellste Route. Auch wenn Sie ein GPS-gestütztes Fahrtenbuch führen, müssen Sie darauf achten, dass alle Routen nachvollziehbar sind.

In der Rechtsprechung wird darauf hingewiesen, dass Sie in Ihrem elektronischen Fahrtenbuch Umwege kennzeichnen müssen.

Aber was genau ist eigentlich ein Umweg?

Eine Strecke mit einer Abweichung von 24% der kürzesten Route, gilt laut Finanzgericht als Umweg. Wohingegen eine Abweichung von 5% der kürzesten Strecke noch kein Umweg darstellt. Unbegründete, unterschiedliche Entfernungsangaben bei dem ein und selben Reiseziel werden oft vom Finanzgericht abgelehnt.

Daher gilt: Achten Sie auf abweichende Entfernungsangaben in ihrem Fahrtenbuch. Kennzeichnen Sie gefahrene Umwege. Bei einer geringen Entfernungsabweichung können Sie unbesorgt bleiben, hier wird das Finanzamt Ihr Fahrtenbuch nicht verwerfen.

Beispiel:

Stellen Sie sich vor, Sie möchten von Ihrem Betrieb zu einem Geschäftstermin mit einem Kunden fahren. Sie wählen in Ihrem Navigationssystem die kürzeste Strecke aus und fahren los – mitten auf der Fahrt geraten Sie in einen überraschenden Stau. Die übliche Strecke zu fahren würde Sie noch mehr Zeit kosten, also wählen Sie eine neue Route. Hier ist Vorsicht geboten, denn das Finanzamt nimmt ihr Fahrtenbuch nur an, wenn sie Ihren Umweg richtig im Fahrtenbuch kennzeichnen. In diesem Beispiel können Sie als Grund für den Umweg z.B: „Stau auf der A1 Richtung Saarbrücken“ eintragen.

Manchmal ist es auch nicht ganz klar, ob es sich bei einer Fahrt um eine Privat- oder Betriebsfahrt handelt. Fahren Sie auf dem Weg zu einem Kundentermin noch schnell für eine private Erledigung bei der Bank vorbei, ist die Fahrt anteilig privat und betrieblich und somit eine Mischfahrt. Der Weg zur Post weicht von der kürzesten Strecke zum Standort des Kundens ab – er ist somit eigentlich eine Privatfahrt und als Umweg zu kennzeichnen.

Fazit: Achten Sie also besonders darauf abweichende Routen als Umwege in Ihrem Fahrtenbuch zu kennzeichnen!

 

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