Firmenwagen & Selbstständig – das ist zu beachten!

Firmenwagen Selbstständig

Kundentermine, Akquise oder die Auslieferung von Produkten – als Selbstständige/r ist man viel mit dem Auto unterwegs, um das eigene Unternehmen voranzubringen. Da lohnt es sich, einen Dienstwagen anzuschaffen. Bei Anschaffung eines Firmenwagens  sind natürlich rechtliche und steuerliche Aspekte zu beachten. Inwieweit sich ein Firmenfahrzeug lohnt, hängt von der Privatnutzung des Firmenwagens ab. Je nachdem kann der Firmenwagen nämlich steuerlich geltend gemacht werden und stellt somit einen geldwerten Vorteil dar.

 

So geht die Versteuerung des Firmenfahrzeugs

Um den steuerlichen Vorteil für Selbstständige zu berechnen, folgen wir der Regelung der Privatnutzung des Fahrzeugs. Die betriebliche Nutzung des Wagens wird dabei in mehr als 50% und weniger als 50% unterteilt. Wird der Dienstwagen weniger als 10% betrieblich genutzt, wird er dem Privatvermögen zugewiesen und es können keine Betriebsausgaben geltend gemacht werden – dem Selbstständigen entsteht somit kein geldwerter Vorteil.

 

Mehr als 50% dienen betrieblichen Zwecken

Wird der Firmenwagen mehr als 50% betrieblich genutzt, dürfen Selbstständige diesen dem Betriebsvermögen zurechnen. In diesem Fall werden sämtliche Kosten, die das KFZ betreffen (z.B. Reparaturen, Reifenwechsel, tanken, …), als Betriebsausgaben verbucht. Somit wird der Gewinn des Unternehmens geschmälert, was sich positiv auf die Steuerlast auswirkt. Den Privatanteil der Fahrten muss der Selbstständige allerdings versteuern.

 

Der Privatanteil des Firmenwagens ist größer als 50%

Wird das Fahrzeug nur selten betrieblich genutzt, z.B. für seltene Besuche beim Geschäftspartner oder Besorgungen für das Unternehmen, fordert das Finanzamt ein lückenlos geführtes Fahrtenbuch, in dem alle gefahrenen Kilometer nachverfolgt werden könne. Der Anteil der betrieblichen Fahrten wird dann genau berechnet und ist gewinnmindernd steuerlich abzugsfähig.

 

Methoden zur Erfassung des privaten Nutzungsanteils

Sie als Selbstständiger legen jedes Jahr mit Abgabe der Steuererklärung beim Finanzamt fest, welche Methode Sie für die Versteuerung ansetzen.

 

Fahrten sicher erfassen mit der Fahrtenbuch-Methode

Mit einem Fahrtenbuch erfassen Sie alle Fahrten, die sie mit dem Firmenwagen bestreiten– sowohl private Fahrten, wie z.B. der Weg zwischen Arbeitsstätte und Wohnung, als auch betriebliche Fahrten, wie der Besuch von Geschäftspartnern. Zu Beginn jeder Fahrt und am Ende jeder Fahrt muss der aktuelle Kilometerstand erfasst werden. Der Zweck der Fahrt muss außerdem dokumentiert werden. Das Fahrtenbuch gibt Aufschluss über den betrieblichen und privaten Nutzungsanteil, sodass die Kosten entsprechend dieses Verhältnisses geltend gemacht werden können.

Grundsätzlich gilt das Fahrtenbuch als die günstigere Methode, wenn das Fahrzeug z.B. nur wenig privat genutzt wird, alle Abschreibungen fertig sind und/oder der Bruttolistenpreis sehr hoch ist.

So funktioniert die 1%-Regelung

Die Grundlage bildet der Bruttolistenpreis. Davon wird pro Monat 1 Prozent auf den Bruttolohn aufgeschlagen. Außerdem werden noch 0,03 Prozent des Listenpreises für die Nutzung des Wagens zwischen Arbeitsstätte und Wohnung dazugerechnet.

 

Firmenwagen-Leasing – So geht’s!

Für Unternehmer, Freiberufler und selbstständig Gewerbetreibende gibt es in Autohäusern und auf Online-Plattformen zahlreiche Angebote, einen Dienstwagen zu leasen. Gerade zu Beginn der Selbstständigkeit ist das Leasing deutlich liquiditätsschonender, da der Kaufpreis monatlich abbezahlt wird.

Wichtig ist jedoch, sich vorher über den Preisunterschied zwischen Kauf und Leasing, die Höhe der monatlichen Raten und der Sonderzahlung, die Vertragslaufzeit, vorzeitige Kündigung oder Laufzeitverlängerung zu informieren.

Steuerlich abzugsfähig sind beim Leasing die monatlichen Raten sowie die Sonderzahlung als auch die laufenden Betriebskosten für das Firmenfahrzeug.

 

Fazit – Kosten sparen mit dem Firmenwagen

Die private Nutzung eines betrieblich eingesetzten Fahrzeugs kann auch für Selbstständige durchaus vorteilhaft sein. Nicht nur privat spart man Kosten, z.B. für die Instandhaltung des Autos, sondern sammelt über das Jahr hinweg auch einige steuerliche Vorteile für das Unternehmen. Grundsätzlich gilt, sich zu entscheiden, welche Methode – 1-Prozent-Regelung oder Fahrtenbuch – die vorteilhaftere ist. Das ist natürlich von Fall zu Fall unterschiedlich und sollte deshalb im Einzelfall überprüft werden.