Kundentermine, Akquise oder die Auslieferung von Produkten – als Selbstständige/r ist man viel mit dem Auto unterwegs, um das eigene Unternehmen voranzubringen. Da lohnt es sich, einen Dienstwagen anzuschaffen. Bei Anschaffung eines Firmenwagens sind natürlich rechtliche und steuerliche Aspekte zu beachten. Inwieweit sich ein Firmenfahrzeug lohnt, hängt von der Privatnutzung des Firmenwagens ab. Je nachdem kann der Firmenwagen nämlich steuerlich geltend gemacht werden und stellt somit einen geldwerten Vorteil dar.
So geht die Versteuerung des Firmenfahrzeugs
Um den steuerlichen Vorteil für Selbstständige zu berechnen, folgen wir der Regelung der Privatnutzung des Fahrzeugs. Die betriebliche Nutzung des Wagens wird dabei in mehr als 50% und weniger als 50% unterteilt. Wird der Dienstwagen weniger als 10% betrieblich genutzt, wird er dem Privatvermögen zugewiesen und es können keine Betriebsausgaben geltend gemacht werden – dem Selbstständigen entsteht somit kein geldwerter Vorteil.
Mehr als 50% dienen betrieblichen Zwecken
Wird der Firmenwagen mehr als 50% betrieblich genutzt, dürfen Selbstständige diesen dem Betriebsvermögen zurechnen. In diesem Fall werden sämtliche Kosten, die das KFZ betreffen (z.B. Reparaturen, Reifenwechsel, tanken, …), als Betriebsausgaben verbucht. Somit wird der Gewinn des Unternehmens geschmälert, was sich positiv auf die Steuerlast auswirkt. Den Privatanteil der Fahrten muss der Selbstständige allerdings versteuern.
Der Privatanteil des Firmenwagens ist größer als 50%
Wird das Fahrzeug nur selten betrieblich genutzt, z.B. für seltene Besuche beim Geschäftspartner oder Besorgungen für das Unternehmen, fordert das Finanzamt ein lückenlos geführtes Fahrtenbuch, in dem alle gefahrenen Kilometer nachverfolgt werden könne. Der Anteil der betrieblichen Fahrten wird dann genau berechnet und ist gewinnmindernd steuerlich abzugsfähig.
Methoden zur Erfassung des privaten Nutzungsanteils
Sie als Selbstständiger legen jedes Jahr mit Abgabe der Steuererklärung beim Finanzamt fest, welche Methode Sie für die Versteuerung ansetzen.
Fahrten sicher erfassen mit der Fahrtenbuch-Methode
Mit einem Fahrtenbuch erfassen Sie alle Fahrten, die sie mit dem Firmenwagen bestreiten– sowohl private Fahrten, wie z.B. der Weg zwischen Arbeitsstätte und Wohnung, als auch betriebliche Fahrten, wie der Besuch von Geschäftspartnern. Zu Beginn jeder Fahrt und am Ende jeder Fahrt muss der aktuelle Kilometerstand erfasst werden. Der Zweck der Fahrt muss außerdem dokumentiert werden. Das Fahrtenbuch gibt Aufschluss über den betrieblichen und privaten Nutzungsanteil, sodass die Kosten entsprechend dieses Verhältnisses geltend gemacht werden können.
Grundsätzlich gilt das Fahrtenbuch als die günstigere Methode, wenn das Fahrzeug z.B. nur wenig privat genutzt wird, alle Abschreibungen fertig sind und/oder der Bruttolistenpreis sehr hoch ist.