Two charging electric cars at charge station in the city
Viele Handwerker engagieren sie sich regelmäßig für die freiwillige Feuerwehr. Ein Urteil stellt nun klar, dass eine ehrenamtlich tätige Feuerwehrfrau oder ein ehrenamtlich engagierter Feuerwehrmann keine Lohnsteuer zahlen muss für die Überlassung eines Einsatzfahrzeugs wegen Rufbereitschaft.
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