Was die Geschäftswagen-Wahl mit der Steuerlast zu tun hat
Alle Ausgaben für das Firmenfahrzeug tragen zur Senkung der Steuerlast bei. So die Theorie, aber das stimmt in der Praxis nicht ganz. Abhängig von der gewählten Methode kann es auch genau das Gegenteil bedeuten. Ein Fahrzeug mit hohem Listenpreis führt bei der 1-Prozent-Regelung zu einer höheren Steuerlast, wohingegen ein wirtschaftlicheres Fahrzeug langfristig Kosten spart.
Selbstständige geraten immer öfter unter Druck und haben Gewissensbisse: Welches Fahrzeug kann ich mir überhaupt leisten? Wer sich für einen günstigen Geschäftswagen mit einem Listenpreis von 20.000 Euro entscheidet, sichert sich bei Anwendung der 1-Prozent-Regelung folgende monatliche Steuerlast: 200 Euro (1 % des Listenpreises). Über das Jahr summiert sich dies auf 2.400 Euro.
Die Anschaffung von einem Mittelklassewagen mit einem Listenpreis von 1.000 Euro würde mit der 1-Prozent-Regelung eine monatliche Belastung von 400 Euro, jährlich 4.800 Euro, bedeuten. Möchten sich Selbstständige einen Geschäftswagen aus dem oberen Preissegment gönnen, hätten sie bei 80.000 Euro Listenpreis 800 Euro monatliche Ausgaben. Jährlich macht das 9.600 Euro. Zwar können alle diese Aufwendungen als Betriebsausgaben abgesetzt werden und die Steuerlast mindern, doch sie bedeuten auch monatliche Kosten.
Geschäftswagen Wahl basierend auf Einkommens-Stabilität
Für Selbstständige mit unregelmäßigen, nicht planbaren Einnahmen ist ein kostengünstiges Geschäftsmodell ratsam. Ein Fahrzeug mit einem niedrigeren Listenpreis und geringen Unterhaltskosten hilft, finanzielle Unsicherheiten zu minimieren. Dies könnte ein kleinerer, effizienter Wagen oder ein gebrauchtes Fahrzeug sein. Im Übrigen können Unternehmer auch die Ausgaben für einen gebrauchten Wagen nutzen.
Im Gegensatz dazu können Selbstständige mit regelmäßigen, planbaren Einnahmen sich für ein teureres Modell entscheiden, das möglicherweise besser zu ihrem Geschäftsimage passt oder spezifische geschäftliche Anforderungen erfüllt. Hier könnte ein neueres Modell oder ein Fahrzeug mit höherer Leistung und Ausstattung angemessen sein.
Alternative Fortbewegungsmittel für Selbstständige: Wann lohnt sich der Verzicht auf einen Firmenwagen?
Selbstständige müssen nicht zwangsläufig einen Firmenwagen besitzen. Die Entscheidung hängt stark von den individuellen geschäftlichen Bedürfnissen und Umständen ab. Bei geringen Umsätzen oder in einem Geschäftsumfeld, das wenige Außentermine erfordert, können Alternativen wie Fahrräder, E-Bikes oder öffentliche Verkehrsmittel kosteneffizienter sein.
Die Aufwendungen hierfür können Selbstständige ebenfalls steuerlich geltend machen. Beispielsweise können bei einem E-Bike sowohl die Anschaffungskosten als auch laufende Ausgaben wie Wartung und Reparaturen steuerlich geltend gemacht werden. Bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sind die Kosten für Monats- oder Jahrestickets voll abzugsfähig.
Zeit sparen und Genauigkeit optimieren: Digitale Fahrtenbücher helfen
Digitale Fahrtenbücher bieten eine bequeme und genaue Möglichkeit, Fahrten zu dokumentieren. Durch die automatische Aufzeichnung von Fahrten wird der Zeitaufwand für die manuelle Eintragung erheblich reduziert. Zudem erhöht sich die Genauigkeit der Angaben, was bei Steuerprüfungen von Vorteil sein kann. Viele digitale Lösungen bieten sogar zusätzliche Funktionen wie die automatische Trennung von geschäftlichen und privaten Fahrten, was die Steuererklärung weiter vereinfacht.
Nachgerechnet: Ein Steuerberater hilft bei der Optimierung
Die Inanspruchnahme professioneller steuerlicher Beratung ist entscheidend, um alle möglichen Steuervorteile auszuschöpfen. Ein Steuerberater kann individuell auf die Situation des Selbstständigen eingehen und eine optimale Lösung für die Geschäftswagen-Nutzung finden. Dies beinhaltet die Bewertung der Fahrtenbuch-Methode gegenüber der 1-Prozent-Regelung und die Berücksichtigung individueller Faktoren wie Fahrzeugtyp und Nutzungsumfang.