Die Rettungsgasse kann Leben retten! Deshalb ist sie im Straßenverkehr auch so wichtig – oder besser gesagt Pflicht. Die Bildung der Rettungsgasse ist ein Bestandteil der Ausbildung in der Fahrschule. Trotzdem vergessen leider immer wieder Autofahrer, vor allem in stressigen Situationen, wie die Gasse funktioniert. Damit Sie in Zukunft Leben retten können, zeigen wir Ihnen nochmal, wie es geht!
So funktioniert die Rettungsgasse!
Frühzeitig ansetzen – das ist die Devise! Bereits bei stockendem Verkehr sollten Sie für die Rettungsgasse ansetzen.
Das Bedeutet, dass Sie die Mitte der Autobahn für die Rettungskräfte und Einsatzfahrzeuge freimachen und so dicht es geht an den äußeren Fahrstreifen heranfahren.
Je nach Typ der Autobahn müssen Sie sich wie folgt verhalten:
- Zweispurig: Die Gasse wird zwischen beiden Fahrspuren gebildet
- Dreispurig: Die Gasse befindet sich zwischen linker und mittlerer Spur
- Vierspurig: Die Gasse befindet sich zwischen der linken und den drei rechten Spuren
Den Fahrzeugen auf der rechten Spur ist es hierbei erlaubt, bis zur Hälfte des Fahrzeugs auf den Standstreifen auszuweichen.
Auf Stau folgt die Rettungsgasse
Bei jedem Stau sind die Verkehrsteilnehmer verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden. Selbst dann, wenn klar ist, dass kein Unfall passiert ist, etwa weil der Berufsverkehr jeden Morgen an derselben Stelle ins Stocken gerät. Würde allerdings in dieser Zeit ein Unfall oder ein Notfall passieren, muss gewährleistet sein, dass die Rettungsfahrzeuge freie Durchfahrt zum Unfallort haben.
Halten Sie also immer genug Abstand zum Vordermann, um rechtzeitig reagieren und noch ausweichen zu können. Leider passiert es zu oft, dass die Autofahrer erst zur Rettungsgasse ansetzen, wenn die Sirenen der Rettungsfahrzeuge erklingen. Dann ist der Abstand zwischen den Fahrzeugen allerdings meist zu klein, und das Ausweichen auf den Seitenstreifen ist nicht mehr möglich.
Harte Strafen für Behinderung der Rettungsgasse
Die Strafen für die Behinderung oder das Unterlassen einer Rettungsgasse wurden 2017 drastisch erhöht – neben Bußgeldern drohen nun auch Punkte in Flensburg und Fahrverbot.
Wurde die Rettungsgasse von einem Autofahrer nicht gebildet, die Einsatzkräfte konnten allerdings trotzdem rechtzeitig und unbeschädigt den Unfallort erreichen, drohen zwar 200€ Bußgeld und zwei Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot wird in diesem Fall jedoch nicht veranlasst.
Ist das Fahrzeug allerdings eine Behinderung für die Rettungsfahrzeuge, verursacht eine Sachbeschädigung oder stellt eine Gefährdung dar, liegt das Bußgeld zwischen 240€ und 320€. Zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot kommen dazu.
Diese Regelungen gelten sowohl für den Verkehr auf Autobahnen, Schnellstraßen als auch auf Außerortsstraßen.
Wird einem Einsatzfahrzeug trotz Sirene und Blaulicht nicht rechtzeitig Platz gemacht, drohen auch hier Bußgelder in Höhe von 240€ bis zu 320€ sowie Fahrverbot und Punkte in Flensburg.
Seien Sie in Zukunft Lebensretter und helfen Sie den Rettungskräften, indem Sie die rechtzeitige Zufahrt zum Unfallort sicherstellen!