Schwere Verkehrsvergehen mit dem Firmenwagen – und nun?

Verkehrsvergehen mit dem Firmenwagen

Die Ampel sprang zu früh auf Rot, der Fuß stand zu lange auf dem Gas, das Überholen war zu riskant oder der Abstand zum Vordermann zu gering. Verkehrsvergehen können immer mal geschehen und sitzt jemand im Firmenwagen, ist derjenige auch nicht vor Vergehen gefeit. Aber was passiert eigentlich, wenn der Verstoß schwer ist und die Punktekartei in Flensburg mit einem Mal so kräftig in die Höhe schießt, dass der Führerschein weg ist? Oder, wenn dies schon einmal vorkam und jetzt der »Idiotentest« ansteht? Auf was müssen sich Arbeitnehmer mit Firmenwagen einstellen und wer zahlt die Rechnung? Dieser Artikel schaut sich das einmal an.

Autofahrer, von hinten fotografiert, lenkt ein Fahrzeug.
Abbildung 1: Führerschein mit dem Dienstwagen verloren – hat das besondere Konsequenzen?

Welche Vergehen sind schwerwiegend?

Es gibt sowohl wahrlich schwere Vergehen, die zum Führerscheinverlust und der Einladung zur MPU führen können, als auch leichte Vergehen, die sich schlichtweg summieren. Wer mehrfach wegen kleiner Fehlverhalten mit Bußgeldern und Punkten belegt wurde, der gilt als Wiederholungstäter. Und ab acht Punkten in Flensburg folgt die Einladung zur MPU. Zudem kommen schwere Taten hinzu:

  • Trunkenheit – wer mit 1,6 Promille und mehr am Steuer erwischt wird, wird automatisch mit dem Führerscheinentzug bestraft. Dies ist eine Straftat, bei der die Geldstrafe allein nicht immer genügt.
  • Drogen – hier gilt dasselbe, wie bei der Trunkenheit.
  • Straftat im Straßenverkehr – wer eine schwere Straftat im Straßenverkehr begeht, verliert den Führerschein. Unter Straftaten fallen hier Nötigung, vorsätzliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und auch durch aggressives Verhalten verursachte Unfälle.
  • Geistige/körperliche Mängel – geistige Krankheiten oder auch körperliche Beschwerden, die zur Fahruntüchtigkeit führen, können mitunter mit dem Führerscheinverlust enden. Problematisch ist es, wenn der Betroffene darüber Bescheid weiß und trotzdem fährt. Wer beispielsweise bekanntermaßen unter Panikattacken in einigen Verkehrssituationen leidet, trotzdem fährt und nun durch die Attacke ein Verhalten an den Tag legt, welches andere gefährdet, dem wird der Vorsatz vorgehalten.

Es gibt also durchaus einige Gründe, die direkt in die Richtung der MPU führen. Wobei die Anordnung einer MPU eine Freiwilligkeit ist, denn verpflichtend ist sie nur, wenn der Führerschein zurückerlangt werden soll. Wer sie allerdings ausschlägt, der bekommt nach der Sperrfrist den Führerschein nicht unbedingt wieder. Der Anordnung sollte also gefolgt werden.

Was ist in Bezug auf die MPU zu beachten?

Es kann jedem nur geraten werden, sich ausreichend auf die MPU vorzubereiten. Es gibt spezielle Kurse, in denen nicht nur auf die MPU selbst Bezug genommen wird, sondern im Rahmen von Gesprächen das eigene Problembewusstsein geschärft wird. Wer wirklich ernsthaft an seinem Problem arbeiten möchte, der sollte bei sich in der Region prüfen, welcher MPU-Kurs empfehlenswert ist. Es gibt immer wieder Anbieter, die als »Geheimtipp« genannt werden. Allerdings sind das häufig die Kurse, die zwar ein positives Ergebnis bringen, aber niemals wahrlich auf die Materie eingehen. Ansonsten gilt:

  • Vorbereitung – sie kann in Einzelcoachings, Gruppen- und Onlineschulungen durchgeführt werden. Zudem gibt es Intensivseminare. Ein guter Anbieter erstellt für jeden Teilnehmer einen persönlichen Schulungsplan, der auch Vorprüfungen beinhaltet. In diesen wird eine Prüfungssituation simuliert, sodass der Teilnehmer bei der echten MPU weniger aufgeregt ist. 
  • Ablauf – Schulungen, Vorprüfungen und zuletzt die tatsächliche MPU.
  • Begutachtung – wenn die MPU abgelegt wird, müssen Teilnehmer zwei Fragebögen ausfüllen, einen Leistungstest absolvieren und, je nach Fall, eine medizinische und spezifische Untersuchung absolvieren.

Die Kosten für die MPU sind nicht einheitlich geregelt, sondern richten sich nach dem eigentlichen Delikt. Sie variieren zwischen knapp 400,00 Euro bis 850,00 Euro. Das sind die Grundgebühren, zu denen noch Verwaltungskosten hinzuaddiert werden. Wer seine Abstinenz nachweisen muss, muss hierfür ebenfalls die Rechnung tragen. Genauere Informationen zu den Kosten können hier auf www.vexcash.com gefunden werden.

 

Ist der Job dadurch in Gefahr?

Teilweise durchaus. Dabei kommt es immer auf den Grund des Führerscheinverlustes und der MPU an:

  • Punkte – handelt es sich um die Anordnung nur MPU aufgrund von mehreren kleinen Vergehen, die zu insgesamt 8 Punkten in Flensburg führten, ist zumindest eine außerordentliche Kündigung nicht zu befürchten. In diesem Fall wird die Sperrfrist auch übersichtlich sein, sodass sich eine Kündigung aufgrund der Dauer des möglichen Klageverfahrens für Arbeitgeber kaum lohnt. Anders sieht es in Fällen aus, in denen die Sperrfrist mehrere Monate anhält und der Job des Arbeitnehmers fest mit den Fahrten verbunden ist. Berufskraftfahrer könnten mitunter also gekündigt werden. Bei kürzeren Sperrzeiten und Wartezeiten bis zur MPU sind allerdings Abmahnungen möglich.
  • Schweres Vergehen – in diesem Fall kann der Arbeitgeber die fristlose, außerordentliche Kündigung aussprechen, da der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit eine Straftat begangen hat. Das gilt insbesondere für Drogen- und Trunkenheitsfahrten. Der Arbeitnehmer hat nun nicht allein gegen das Verkehrsrecht verstoßen, sondern war während seiner Arbeitszeit im Dienstwagen alkoholisiert. Dies bedeutet das direkte Vergehen gegen die Klauseln im Arbeitsvertrag.
  • Nicht Bestehen – wird die MPU nicht bestanden, kann eine Kündigung durchaus möglich sein. Das trifft insbesondere auf Anordnungen zur MPU wegen leichterer Alkoholfahrten zu. Wer den medizinischen Test nun wieder aufgrund des Alkoholnachweises nicht besteht und somit die Fahrerlaubnis nicht zurückerhält, der könnte die Kündigung erwarten.

Generell bedeutet die Anordnung zur MPU in einem Fall, in dem der Dienstwagen involviert war, natürlich auch noch ein ganz anderes Problem. Der Arbeitnehmer hat ein Vergehen im direkten Bezug auf die Firma begangen. Der Dienstwagen stellt nicht selten die Außenwerbung eines Betriebs dar. Wenn der Außendienstarbeiter nun mit einem Firmenwagen inklusive Werbebeschriftung ein schweres Verkehrsvergehen begeht, so beschädigt er die Außenwirkung des Unternehmens und kann arbeitsrechtlich hierfür belangt werden.

Für die Strafen, Bußgelder oder die Kosten der MPU hat der Arbeitgeber niemals aufzukommen. Diese müssen vom Angestellten selbst getragen werden. Gerade die Kosten rund um die MPU stellen ohnehin eine erweiterte Strafe dar, für die niemand außer dem Verursacher, zuständig ist.

Zwei Frauen und ein Mann mit alkoholischen Getränken in gelöster Stimmung.
Abbildung 2: Alkohol am Steuer ist ein schweres Vergehen, welches deutliche Konsequenzen haben kann.

Fazit – Verkehrsverstöße mit Dienstwagen sind doppelt problematisch

Das Verkehrsrecht gilt für jeden, doch ist der Dienstwagen involviert, kann das arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Gerade bei schweren Verstößen wird der Fahrzeughalter ohnehin informiert und liegt eine Trunkenheitsfahrt vor, sind die Konsequenzen deutlich, da nun nicht nur gegen das Verkehrsrecht verstoßen wurde, sondern zugleich gegen den Arbeitsvertrag.

 

Bildquellen:

Abbildung 1: @ andibreit (CC0-Lizenz) / pixabay.com

Abbildung 2: @ Pexels (CC0-Lizenz) / pixabay.com

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