Die Ampel sprang zu früh auf Rot, der Fuß stand zu lange auf dem Gas, das Überholen war zu riskant oder der Abstand zum Vordermann zu gering. Verkehrsvergehen können immer mal geschehen und sitzt jemand im Firmenwagen, ist derjenige auch nicht vor Vergehen gefeit. Aber was passiert eigentlich, wenn der Verstoß schwer ist und die Punktekartei in Flensburg mit einem Mal so kräftig in die Höhe schießt, dass der Führerschein weg ist? Oder, wenn dies schon einmal vorkam und jetzt der »Idiotentest« ansteht? Auf was müssen sich Arbeitnehmer mit Firmenwagen einstellen und wer zahlt die Rechnung? Dieser Artikel schaut sich das einmal an.
Es gibt sowohl wahrlich schwere Vergehen, die zum Führerscheinverlust und der Einladung zur MPU führen können, als auch leichte Vergehen, die sich schlichtweg summieren. Wer mehrfach wegen kleiner Fehlverhalten mit Bußgeldern und Punkten belegt wurde, der gilt als Wiederholungstäter. Und ab acht Punkten in Flensburg folgt die Einladung zur MPU. Zudem kommen schwere Taten hinzu:
Es gibt also durchaus einige Gründe, die direkt in die Richtung der MPU führen. Wobei die Anordnung einer MPU eine Freiwilligkeit ist, denn verpflichtend ist sie nur, wenn der Führerschein zurückerlangt werden soll. Wer sie allerdings ausschlägt, der bekommt nach der Sperrfrist den Führerschein nicht unbedingt wieder. Der Anordnung sollte also gefolgt werden.
Es kann jedem nur geraten werden, sich ausreichend auf die MPU vorzubereiten. Es gibt spezielle Kurse, in denen nicht nur auf die MPU selbst Bezug genommen wird, sondern im Rahmen von Gesprächen das eigene Problembewusstsein geschärft wird. Wer wirklich ernsthaft an seinem Problem arbeiten möchte, der sollte bei sich in der Region prüfen, welcher MPU-Kurs empfehlenswert ist. Es gibt immer wieder Anbieter, die als »Geheimtipp« genannt werden. Allerdings sind das häufig die Kurse, die zwar ein positives Ergebnis bringen, aber niemals wahrlich auf die Materie eingehen. Ansonsten gilt:
Die Kosten für die MPU sind nicht einheitlich geregelt, sondern richten sich nach dem eigentlichen Delikt. Sie variieren zwischen knapp 400,00 Euro bis 850,00 Euro. Das sind die Grundgebühren, zu denen noch Verwaltungskosten hinzuaddiert werden. Wer seine Abstinenz nachweisen muss, muss hierfür ebenfalls die Rechnung tragen. Genauere Informationen zu den Kosten können hier auf www.vexcash.com gefunden werden.
Teilweise durchaus. Dabei kommt es immer auf den Grund des Führerscheinverlustes und der MPU an:
Generell bedeutet die Anordnung zur MPU in einem Fall, in dem der Dienstwagen involviert war, natürlich auch noch ein ganz anderes Problem. Der Arbeitnehmer hat ein Vergehen im direkten Bezug auf die Firma begangen. Der Dienstwagen stellt nicht selten die Außenwerbung eines Betriebs dar. Wenn der Außendienstarbeiter nun mit einem Firmenwagen inklusive Werbebeschriftung ein schweres Verkehrsvergehen begeht, so beschädigt er die Außenwirkung des Unternehmens und kann arbeitsrechtlich hierfür belangt werden.
Für die Strafen, Bußgelder oder die Kosten der MPU hat der Arbeitgeber niemals aufzukommen. Diese müssen vom Angestellten selbst getragen werden. Gerade die Kosten rund um die MPU stellen ohnehin eine erweiterte Strafe dar, für die niemand außer dem Verursacher, zuständig ist.
Das Verkehrsrecht gilt für jeden, doch ist der Dienstwagen involviert, kann das arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Gerade bei schweren Verstößen wird der Fahrzeughalter ohnehin informiert und liegt eine Trunkenheitsfahrt vor, sind die Konsequenzen deutlich, da nun nicht nur gegen das Verkehrsrecht verstoßen wurde, sondern zugleich gegen den Arbeitsvertrag.
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