Wann ist ein Kfz-Schadensgutachten sinnvoll?

Abbildung 1: Nach einem Unfall ist es oft besser, wenn ein Gutachter sich den Schaden anschaut. Er kann auch verdeckte Schäden feststellen, die auf den ersten Blick gar nicht erkennbar sind.

Wann ist ein Kfz-Schadensgutachten sinnvoll?

Ein Verkehrsunfall ist immer eine unangenehme Sache. Selbst wenn der Unfall unverschuldet ist, entsteht Aufwand, weil beispielsweise ein Ersatzfahrzeug hermuss. Meist ist die Frage des Verschuldens einfach geklärt. Der Verursacher des Unfalls kommt für den Schaden auf bzw. dessen Haftpflichtversicherung. Schäden am Fahrzeug des Verursachers trägt die Teil- oder Vollkaskoversicherung, sofern eine vorliegt.

Kleinere Schäden lassen sich meist unkompliziert per Telefon oder über die Webseite oder Serviceanwendungen der Versicherung abwickeln. Doch oft sind Schäden zunächst gar nicht erkennbar. Erst ein Kfz-Schadengutachter bringt sie ans Licht. Viele Versicherungen schalten deshalb im Schadensfall bei einem Unfall einen Kfz-Schadengutachter ein. Dieser erstellt ein Gutachten zum Schaden erstellt. Er benennt die anfallenden Reparaturkosten oder die Höhe der Schadenersatzforderung sehr genau.

Was genau bewertet ein Kfz-Schadengutachter?

Der Kfz-Sachverständige begutachtet das beschädigte Fahrzeug sehr genau und untersucht alle entstandenen Schäden und dokumentiert diese. Jeder Mangel, der auf den Unfall zurückzuführen ist, nimmt er in seinem Schadengutachten auf, um dann den für die Reparatur notwendigen Aufwand zu schätzen. Auf Grundlage dieser Berechnungen erstattet die Kfz-Versicherung die Reparaturkosten.

Wenn die Reparatur nicht mehr möglich ist, ermittelt der Gutachter den Wert des Fahrzeugs, zum einen den Restwert, also was das Fahrzeug nach dem Unfall wert ist, und den Wiederbeschaffungswert, also was das Fahrzeug vor dem Unfall wert war.

Das Kfz-Schadengutachten eines Sachverständigen ist viel umfangreicher als ein einfacher Kostenvoranschlag, den eine Werkstatt erstellt. Das Gutachten enthält Folgekosten oder auch Mehrkosten, die ein Kostenvoranschlag gar nicht erfassen kann, beispielsweise die Wertminderung durch den Unfall.

Wie geht der Gutachter vor?

Der Kfz-Sachverständige prüft das Fahrzeug gründlich. Er untersucht Schäden, Defekte und weitere Mängel, für die der Unfall ursächlich war, sehr genau. Die Fakten führt er zusammen, beschreibt alles sehr genau und gibt seine Beurteilung dazu ab. Es entsteht eine sehr genaue Beschreibung des Fahrzeugs mit allen relevanten Informationen zum Ist-Zustand des Fahrzeugs. Dazu gehören nicht nur die technischen Daten, sondern auch besondere Ausstattungsmerkmale. Das Schadengutachten beschreibt die Unfallschäden sehr genau und belegt sie mit entsprechenden Fotos. Das Gutachten beschreibt auch, was alles zu reparieren ist und enthält eine Kalkulation der Kosten, die bei der Schadenbeseitigung entstehen. Darüber hinaus schätzt der Gutachter den Zeitaufwand für die Reparatur, dokumentiert weitere Schäden, die bereits vorhanden waren, stellt die Wertminderung fest und beurteilt, inwieweit es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt. Außerdem enthält das Schadengutachten den aktuellen Wiederbeschaffungswert und die Ausfallzeit, für die beispielsweise ein Mietwagen notwendig sein kann.

Wann ist ein Kfz-Schadengutachter notwendig?

Abbildung 2: Wichtig nach einem Unfall ist für die Unfallbeteiligten, sich umgehend bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu melden.

Rein rechtlich gesehen ist es nicht notwendig, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen hinzuzuziehen. Das muss weder der Verursacher des Unfalls noch der Geschädigte. Der Unfallverursacher muss den Schaden unverzüglich seiner Haftpflichtversicherung melden. Häufig beauftragen die Versicherer einen Gutachter, um die Kosten für den Schaden genau zu ermitteln. Wer mit dem beauftragten Sachverständigen nicht einverstanden ist, kann selbst einen Gutachter beauftragen. Die entstehenden Kosten muss allerdings der Auftraggeber selbst übernehmen. Wenn die beiden Kfz-Gutachten sehr stark voneinander abweichen, kommt es zu einem Sachverständigen-Verfahren.

Es ist wichtig, dass sich auch der Geschädigte umgehend mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung setzt, um den Schaden anzugeben. In der Regel verlangt diese eine Übersicht, was die Schadenbeseitigung voraussichtlich kosten wird. Dabei lässt sich die Schadenhöhe auf verschiedene Weisen feststellen, wie das Kfz-Gutachten oder ein Kostenvoranschlag der Kfz-Werkstatt. Der Versicherer beauftragt einen Sachverständigen erst, wenn der zu erwartende Schaden eine Bagatellgrenze von 750 Euro übersteigt. Der Geschädigte hat grundsätzlich das Recht, einen Schadengutachte zu beauftragen. Die Kosten muss die Versicherung des Verursachers zahlen.

Wer erteilt den Auftrag für das Kfz-Schadengutachten?

Abbildung 3: Die Vertragswerkstatt kümmert sich nicht nur um den Kostenvoranschlag, sondern führt am Ende auch die Reparaturen durch.

In den meisten Fällen ist es die Versicherung, die den Gutachter beauftragt. Der Unfallgegner hat allerdings das Recht, einen selbst gewählten Sachverständigen zu beauftragen, den die Versicherung bezahlen muss, allerdings nur, wenn den Geschädigten keine Mitschuld trifft. Trägt der Geschädigte einen Teil der Schuld, weil er sich beispielsweise nicht an ein bestehendes Tempolimit gehalten hat, muss er die Kosten für den selbst gewählten Gutachter selbst tragen.

Handelt es sich um einen Fall für die Kasko-Versicherung, also wenn die Versicherung auch den Schaden des Unfallverursachers über eine Voll- oder Teilkaskoversicherung begleichen soll, schlägt die Versicherung Möglichkeiten vor, wie sich die Höhe des Schadens schnell und einfach feststellen lässt.

Gegebenenfalls beauftragt sie auch direkt einen Gutachter. Für kleinere Schäden haben die Versicherungen mittlerweile Smartphone-Apps, mit deren Hilfe sich die Reparaturkosten kalkulieren lassen. In einigen Versicherungspolicen sind Vertragswerkstätten vereinbart, die zu beauftragen sind. Die Vertragswerkstatt kümmert sich um den Kostenvoranschlag und beauftragt gegebenenfalls ein Kfz-Schadengutachten.

Woran sind sachkundige Gutachter zu erkennen?

Die Berufsbezeichnung Gutachter ist in Deutschland eine nicht geschützte Berufsbezeichnung. Theoretisch darf sich jeder Kfz-Sachverständiger nennen, der über eine entsprechende Ausbildung verfügt. Amtlich anerkannte Sachverständige durchlaufen eine Zusatzausbildung beispielsweise bei TÜV oder DEKRA. Sie haben weitere Urkunden oder Zertifikate, um ihre Fachkenntnisse nachzuweisen.

Bei der Suche nach einem anerkannten Sachverständigen sind TÜV oder DEKRA eine gute erste Anlaufstelle. Aber auch die IHK oder große Vereinigungen für Sachverständige führen ein Verzeichnis mit vereidigten Sachverständigen, beispielsweise der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen oder die Schaden-Schnell-Hilfe.

Wer bezahlt das Kfz-Schadengutachten?

Wer beim Ausparken ein parkendes Fahrzeug beschädigt, ist eindeutig Schuld an dem Schaden. Die Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug gekauft oder geleast ist. Dennoch können sowohl die Versicherung als auch der Geschädigte einen Kfz-Schadengutachter verlangen. Die Versicherung übernimmt die Kosten, denn sie zählen zu den Unfallkosten. Wenn den Unfallgegner eine Mitschuld trifft, bezahlt er die Kosten des Schadengutachtens anteilig. Wer einen Gutachter eigenständig beauftragt, muss die Kosten selbst tragen.

 

Abbildung 1: Pixabay © garten-gg (CC0 Public Domain)

Abbildung 2: Pixabay © geraldoswald62 (CC0 Public Domain)

Abbildung 3: Pixabay © tumisu (CC0 Public Domain)

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