Abbildung 1: Nach einem Unfall ist es oft besser, wenn ein Gutachter sich den Schaden anschaut. Er kann auch verdeckte Schäden feststellen, die auf den ersten Blick gar nicht erkennbar sind.
Wann ist ein Kfz-Schadensgutachten sinnvoll?
Ein Verkehrsunfall ist immer eine unangenehme Sache. Selbst wenn der Unfall unverschuldet ist, entsteht Aufwand, weil beispielsweise ein Ersatzfahrzeug hermuss. Meist ist die Frage des Verschuldens einfach geklärt. Der Verursacher des Unfalls kommt für den Schaden auf bzw. dessen Haftpflichtversicherung. Schäden am Fahrzeug des Verursachers trägt die Teil- oder Vollkaskoversicherung, sofern eine vorliegt.
Kleinere Schäden lassen sich meist unkompliziert per Telefon oder über die Webseite oder Serviceanwendungen der Versicherung abwickeln. Doch oft sind Schäden zunächst gar nicht erkennbar. Erst ein Kfz-Schadengutachter bringt sie ans Licht. Viele Versicherungen schalten deshalb im Schadensfall bei einem Unfall einen Kfz-Schadengutachter ein. Dieser erstellt ein Gutachten zum Schaden erstellt. Er benennt die anfallenden Reparaturkosten oder die Höhe der Schadenersatzforderung sehr genau.
Was genau bewertet ein Kfz-Schadengutachter?
Der Kfz-Sachverständige begutachtet das beschädigte Fahrzeug sehr genau und untersucht alle entstandenen Schäden und dokumentiert diese. Jeder Mangel, der auf den Unfall zurückzuführen ist, nimmt er in seinem Schadengutachten auf, um dann den für die Reparatur notwendigen Aufwand zu schätzen. Auf Grundlage dieser Berechnungen erstattet die Kfz-Versicherung die Reparaturkosten.
Wenn die Reparatur nicht mehr möglich ist, ermittelt der Gutachter den Wert des Fahrzeugs, zum einen den Restwert, also was das Fahrzeug nach dem Unfall wert ist, und den Wiederbeschaffungswert, also was das Fahrzeug vor dem Unfall wert war.
Das Kfz-Schadengutachten eines Sachverständigen ist viel umfangreicher als ein einfacher Kostenvoranschlag, den eine Werkstatt erstellt. Das Gutachten enthält Folgekosten oder auch Mehrkosten, die ein Kostenvoranschlag gar nicht erfassen kann, beispielsweise die Wertminderung durch den Unfall.
Wie geht der Gutachter vor?
Der Kfz-Sachverständige prüft das Fahrzeug gründlich. Er untersucht Schäden, Defekte und weitere Mängel, für die der Unfall ursächlich war, sehr genau. Die Fakten führt er zusammen, beschreibt alles sehr genau und gibt seine Beurteilung dazu ab. Es entsteht eine sehr genaue Beschreibung des Fahrzeugs mit allen relevanten Informationen zum Ist-Zustand des Fahrzeugs. Dazu gehören nicht nur die technischen Daten, sondern auch besondere Ausstattungsmerkmale. Das Schadengutachten beschreibt die Unfallschäden sehr genau und belegt sie mit entsprechenden Fotos. Das Gutachten beschreibt auch, was alles zu reparieren ist und enthält eine Kalkulation der Kosten, die bei der Schadenbeseitigung entstehen. Darüber hinaus schätzt der Gutachter den Zeitaufwand für die Reparatur, dokumentiert weitere Schäden, die bereits vorhanden waren, stellt die Wertminderung fest und beurteilt, inwieweit es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt. Außerdem enthält das Schadengutachten den aktuellen Wiederbeschaffungswert und die Ausfallzeit, für die beispielsweise ein Mietwagen notwendig sein kann.