Sie sollten sich ein elektronisches Fahrtenbuch anschaffen, wenn Sie Ihren Firmenwagen für mehr als 50% oder zwischen 10% und 50% für betriebliche Fahrten nutzen. Denn seit dem 1. Januar 2006 gilt eine verschärfte Regelung für die Nutzung Ihres Firmenwagens.
Der PKW wird weniger als 10% betrieblich genutzt:
Falls Michael Normalverbraucher sein Auto weniger als 10% für betriebliche Fahrten nutzt, dann kann er das Fahrzeug nicht als Firmenfahrzeug steuerlich geltend machen. Er kann lediglich eine Kilometerpauschale von 0,30 € berechnen. Zum Nachweis für das Finanzamt, bietet sich ein elektronisches Fahrtenbuch an.
Der Firmenwagen wird zwischen 10% und 50% genutzt:
Da Michael Normalverbraucher vor dem Finanzamt einen lückenlosen Nachweis über seine betrieblichen Fahrten führen muss, und er seine Fahrten über das Jahr statistisch auswerten möchte, um einen Vergleich zwischen den einzelnen Jahren machen zu können, bietet sich ein elektronisches Fahrtenbuch, wie das KFZ-Fahrtenbuch an.
Der Firmenwagen wird mehr als 50% betrieblich genutzt:
Michael Normalverbraucher ist in diesem Jahr wieder so stark gefragt, dass er seinen Firmenwagen voll steuerlich geltend machen will. Er möchte die pauschale 1%-Regelung umgehen und seine Fahrten genau erfassen – das bringt Ihm am Ende des Jahres mehr. Daher entscheidet er sich für das elektronische KFZ-Fahrtenbuch. Denn das elektronische KFZ-Fahrtenbuch erfüllt die vorgeschriebenen Kriterien des Finanzamtes.