Viele Arbeitnehmer profitieren heutzutage von einem Dienstwagen und dem damit einhergehenden geldwerten Vorteil. Um die Fahrtenbuchmethode oder die 1-Prozent-Regelung kommt allerdings kein Firmenwagenhalter drum herum. Zu Beginn des Jahres wird festgelegt, wie der Nutzungswert ermittelt werden soll. Ein Wechsel während des laufenden Kalenderjahres ist nicht möglich. Darum sollte der Arbeitnehmer bereits zum Jahreswechsel die sich für ihn lohnendere Alternative wählen.
Überblick – Welche Methode ist die richtige?
Ob Fahrtenbuch oder Pauschalmethode – welche Methode steuerlich mehr Vorteile bringt, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Eine Entscheidungshilfe bietet der Anteil der Privatnutzung am Firmenwagen.
1-Prozent-Regelung:
Ist der Anteil an Privatfahrten hoch, sprich Familienheimfahrten, Fahrten zum Einkaufen oder Fahrten ins Training, ist die monatliche pauschale Besteuerung des Bruttolistenpreises des Fahrzeuges sinnvoll.
Fahrtenbuch:
Ist der Privatanteil gering und der Firmenwagen wird überwiegend für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder für betriebliche Fahrten, wie zum Beispiel Besuch eines Geschäftskunden oder Partners, eingesetzt, ist die Versteuerung mittels Einzelnachweises sinnvoll.
Steuerlich benachteiligt? So gelingt der Wechsel zum Fahrtenbuch!
Grundsätzlich ist der Wechsel zwischen Fahrtenbuchmethode und Pauschalregelung nur bei Jahreswechsel möglich.
Stellt der Arbeitnehmer allerdings fest, dass die 1-Prozent-Versteuerung nachteilig für ihn ist, kann er mit der Steuererklärung zur Fahrtenbuchmethode wechseln. Voraussetzung allerdings ist, dass er parallel ein vollständiges Fahrtenbuch geführt hat. Zur Steuerermittlung muss der geldwerte Vorteil vom Bruttoverdienst abgezogen und durch die Summe aus dem Einzelnachweis ersetzt werden.
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Bei der Fahrtenbuchmethode muss jede Fahrt lückenlos erfasst werden, um betriebliche von privaten Fahrten abzugrenzen. Die gefahrenen Kilometer, Datum, der Zweck der Fahrt und die besuchten Orte sind dabei vor allem entscheidend.
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