Bei der Zulassung eines neuen Fahrzeugs ist aktuell mit einer langen Wartezeit zu rechnen. Davon betroffen sind sowohl private als auch gewerbliche Zulassungen. Denn sowohl der Besuch der Zulassungsstelle als auch die benötigten Unterlagen sind bei beiden Verfahren gleich. Ein paar Punkte sollten bei der Zulassung eines Firmenwagens jedoch beachtet werden.
Das müssen Sie für die Anmeldung Ihres Firmenfahrzeugs wissen
Bei der Anmeldung sollte der Inhaber des Unternehmens einen Nachweis für die Existenz eines Fahrzeughalters vorlegen. Geht es um die Anmeldung eines Dienstwagens für eine Kapitalgesellschaft, ist ein Handelsregisterauszug sowie die Gewerbeanmeldung vorzulegen. In diesem Fall ist der Halter des Autos nach Anmeldung die Gesellschaft als juristische Person. Bei Personengesellschaften fordert die Regelung allerdings einen der Gesellschafter als zulassungsrechtlich Verantwortliche Person. Als Nachweis reicht hier ein Dokument mit den Unterschriften aller Gesellschafter. Auch hier werden für die Zulassung die Gewerbeanmeldung, der Gesellschaftsvertrag und die Personalausweise aller Gesellschafter benötigt.
So erfolgt die Zulassung beim Einzelunternehmer
Die Zulassung erfolgt als natürliche Person, wobei die personenbezogenen Daten des „Eingetragenen Kaufmanns“ aus dem Personalausweis entnommen werden. In der Zulassungsbescheinigung ist der private Wohnort des Einzelunternehmers hinterlegt, auch, wenn die Anschrift der Firma davon abweicht. Somit ist zunächst nicht erkennbar, dass es sich um einen Firmenwagen handelt. Um die betriebliche Nutzung allerdings erkenntlich zu machen, werden der Name der Firma sowie die ausgeübte Tätigkeit in den Fahrzeugpapieren hinterlegt.
Welche Unterlagen benötigt die Zulassungsbehörde?
Vor allem in Großstädten ist die Wartezeit bei der Behörde enorm. Um den Prozess selbst zu beschleunigen, sollten Sie folgende Unterlagen am Tag der Zulassung mitbringen:
- Ein SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ Steuer mit Unterschrift
- Die Konformitätserklärung des Herstellers sowie die Zulassungsbescheinigung Teil II
- Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Ein Auszug aus dem Handelsregister
- Den Antrag für die Zulassung
- Ein Nachweis des Vollmachtgebers, dass der Mitarbeiter berechtigt ist, den Wagen zuzulassen
Der Arbeitnehmer selbst muss natürlich den eigenen Personalausweis oder Reisepass dabeihaben, um sich auch im Rahmen der Vollmacht bei der Behörde ausweisen zu können.
Online-Zulassung – geht das?
Um einen PKW zuzulassen, ist die Zulassungsstelle am Hauptwohnsitz die erste Anlaufadresse. Die Zulassung komplett online durchzuführen ist aktuell noch nicht möglich. Beispielsweise wird die TÜV-Plakette von der Zulassungsbehörde vor Ort auf dem Kennzeichen angebracht. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, die Zulassung online vorzubereiten. Alle Dokumente können online bereits hochgeladen werden. Das hat den Vorteil, dass beim Termin vor Ort bereits alle Unterlagen vorliegen und alle Daten erfasst sind.